Ökonomisierung der Medizin: Der Wettbewerb ist kein Allheilmittel. Soll den Marktkräften und dem Wettbewerb der grösstmögliche Platz eingeräumt werden, obwohl die Liberalisierung der letzten Jahren das Kostenwachstum im Gesundheitssektor nicht gestoppt, geschweige denn die Kosten reduziert hat? Soll die Ökonomisierung auch vorangetrieben werden wo gar kein Wettbewerb ist im hochsubventionierten Markt?
Neue Dimension in der Rationierungsdiskussion im Gesundheitswesen: Das aufsehenerregende Bundesgerichtsurteil über die Krankenkassenpflicht für ein Medikament für die Bekämpfung einer der ganz seltenen Krankheiten in der Grössenordnung von mehreren Hunderttausend Franken pro Jahr wirft grundsätzliche ethische Fragen auf, für die letztlich die Zivilgesellschaft eine Antwort finden muss. Was ist ein Jahr Menschenleben wert??
Fragen zu Sterben und Tod: Selbstbestimmung am Lebensende. Erhaltung der Würde im Umgang mit dem Sterben. Neue Einrichtungen wie Palliative Care oder Suizidhilfeorganisationen befassen sich mit den Bedürfnissen von Menschen am Lebensende. Der demografische Wandel und die Veränderung der Familienformen stellen traditionelle Modelle der Begleitung und Versorgung von Menschen am Lebensende in Frage. Patientenverfügungen, Suizidhilfe, Sterbebegleitung, unterschiedliche Erwartungen an die medizinische Versorgung bestimmen die öffentliche Debatte. Vermehrt wird auch der Gedanke einer Sterbekultur und eines guten, gelungenen Sterbens thematisiert, was in unserer Kultur bis vor Kurzem Tabu war.
Gerechtigkeit, Gleichbehandlung, Chancengleichheit: Sozial und wirtschaftlich schwache, bildungsferne Menschen haben in der Schweiz eine um Jahre kürzere Lebenserwartung und verbringen mehr Jahre in Krankheit als gebildete Menschen mit höheren Einkommen und guter Gesundheitskompetenz. Darf diese soziale und wirtschaftliche Determinante ein Killerkriterium für die Volksgesundheit sein?
Abschaffung der Heiratsstrafe: Heute zahlen Verheiratete mehr Steuern und bekommen weniger AHV als Unverheiratete. Die Diskriminierung der Ehe muss zugunsten einer gerechteren Lösung angepackt werden.
Religionsfrieden und Religionsfreiheit in der Schweiz: Die Religionsfreiheit ist eine wichtige Errungenschaft der Aufklärung, die verteidigt werden muss im Inland und Ausland. Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass die Öffentlichkeit frei von Religion sein soll, sondern dass die Menschen frei sein müssen zur Religion. Jeder Mensch ist frei, seine Religion zu wählen, auszuüben, zu bekennen und zu wechseln. Dieses Grundrecht gilt in der Schweiz uneingeschränkt und es soll auch eingefordert werden in Staaten, in denen Christen verfolgt werden. Jede Religionsgemeinschaft muss sich im Rahmen der Verfassung und der Gesetze bewegen. Die Grenzen der Religionsfreiheit liegen dort, wo die Freiheitsrechte der andern und die rechtsstaatlichen Bedingungen tangiert werden. Exklusivitätsansprüche, Abwertung von andern und mangelnde Integration behindern die angestrebte friedliche Koexistenz und werden nicht geduldet.
Volksrecht – Völkerrecht – Menschenrechte: Seit Volksinitiativen eingereicht werden, die nicht kompatibel sind mit Rechten der Bundesverfassung, mit dem Völkerrecht oder der Menschenrechtskonvention, stellt sich die Frage, was wem unterstellt ist und ob das Volk, der Souverän, immer recht hat. Das Volk hat seine eigene Souveränität unterwandert, wenn es Gesetzgebungen beschliesst, die mit andern eigenen Beschlüssen oder übergeordneten Werten nicht mehr übereinstimmen. ZB. hat «das Volk» sowohl der Ausschaffungsinitiative zugestimmt als auch der Personenfreizügigkeit und der Ratifizierung der Menschenrechtskonvention. Die Zielkonflikte sind entstanden, weil die Bevölkerung ihr eigenes übergeordnetes Wertesystem über Bord wirft und nur noch den eigenen Nutzen sucht. Somit muss offenbar eine gesetzliche Schranke die Wertehierarchie festlegen, um der Schweiz zu ermöglichen, längerfristig in der Staatengemeinschaft ein verlässlicher Partner zu bleiben.
Weltweite Solidarität: Die Halbierung der Armut bis 2015, zu deren Absicht sich auch die Schweiz bekannt hat, ist chancenlos mit dem derzeitigen Budget für Entwicklungszusammenarbeit. Das Commitment der Schweiz als eines der reichsten Länder soll gesteigert werden und statt Lippenbekenntnisse den Tatbeweis antreten.
Social Responsibility: Der Wirtschaft sind förderliche Rahmenbedingungen zu geben und gleichzeitig ist sie zu ethischem Handeln zu verpflichten. Dazu gehört «Fair Trade» und die Bedingung, dass Geschäftspartner die Menschenrechte respektieren müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. In der Zusammenarbeit sind «saubere» Partner vorzuziehen, nachhaltige Firmen, die es mit dem Verbot des Verursachens von Umweltschäden und zulassen von Kinderarbeit etc. ernst nehmen.
Christliche Werte. Menschliche Politik. EVP